Baurecht

Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten : daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei (Johann Wolfgang von Goethe).


Weil das im Regelfall zu viel verlangt ist, berate und vertrete ich sowohl Bauherren als auch Projektentwickler, Bauträger und Baufirmen in allen Belangen des privaten und des öffentlichen Baurechts.

Dabei kommt es insbesondere bei Handwerkern und Baufirmen darauf an, die anwaltliche Beratungstätigkeit bereits auf die Baustelle zu verlagern, um Risiken zu vermeiden, die bei späteren Prozessen zum Unterliegen führen könnten.

Ich berate bereits bei Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen über notwendige Hinweise und Bedenken, über Fristgestaltungen und Behinderungsanzeigen, entwerfe Erklärungen an die Architekten und nehme, wenn nötig auch an Bauberatungen teil. Eine technische Spezialisierung habe ich im Bereich von Flachdächern entwickelt, weil ein Großteil meiner handwerklichen Mandanten aus dem Dachdeckerbereich kommen.

Architekten werden häufig über eine Streitverkündung in einen Bauprozess einbezogen. Fehlerhafte Planung oder Verschulden im Bereich der Bauaufsicht sind wesentliche Bestandteile der Architektenhaftung. Spezielle Pflichtverletzungen wie Kostenüberschreitungen kommen dazu. Ich vertrete darüberhinaus Architekten im Hinblick auf deren spezielle Vertragsgestaltung und die HOAI.

Sachverständige sind aus einem Baurechtsfall nicht hinwegzudenken. Häufig entscheiden sie den gesamten Fall. DEr gerichtliche Sachverständige steht in einem besonderen Pflichtenverhältnis.

Immer häufiger werden gegen Sachverständige Befangenheitsanträge gestellt, gegen die sie sich wehren müssen, um ihre Vergütungsansprüche nicht zu verlieren. Die Abgrenzung von technischen und juristischen Bewertungen ist häufig fließend.

Bezüglich der umfangreichen Rechtsprechung im Sachverständigenrecht halte ich Workshops und berate und vertrete in Einzelmandaten.

Das öffentliche Baurecht wird bei einem Bauvorhaben meist relevant, wenn die Bauordnungsbehörde Pflichtverstöße feststellt, so dass sie eine Baustillegungsverfügung oder andere repressive Maßnahmen ergreift.

Der enge Kontakt zur Genehmigungsbehörde und die ständige Kommunikation ist häufig Grundvoraussetzung für das Gelingen eines Bauvorhabens. Trotzdem kann es immer wieder zu Schwierigkeiten kommen, sei es, dass der Nachbar neidisch wird, sei es , dass ein Bauamtsmitarbeiter dienstbeflissen auf Kontrollgang geht. Bauordnungsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Baurechts, in dem schnell und pragmatisch gehandelt werden muß, um allzugroße Finanzausfälle zu vermeiden.