Kommunalverfassungsrecht
Das Kommunalverfassungsrecht bildet den Kernbestand der gesetzlichen Vorschriften, die sich mit den Gemeinden, den Ämtern und den Landkreisen sowie den sonstigen kommunalen Körperschaften beschäftigen.
Hier werden Rechte und Pflichten der Bürger, das Zusammenwirken von Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung, die Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Betätigung vom kommunalen Körperschaften geregelt.
Ich vertrete kommunale Mandatsträger, Gemeinden und kommunale Körperschaften, aber auch Fraktionen bei kommunalverfassungsrechtlichen Problemlagen.
In zunehmendem Maße werden Gemeinden durch Landkreise und das Land in ihrem Selbstverwaltungsrecht eingeschränkt, häufig ergeben sich Beratungfelder im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden.
Die finanzielle Lage der öffentlichen Hand zwingt viele Entscheidungsträger zur Privatisierung und Deregulierung ehemals staatlicher Aufgaben, so dass immer mehr Rechtsfragen sich auf den Bereich des kommunalen Gesellschaftsrechts und der arbeitsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, steuerrechtlichen und konzernrechtlichen sowie vergaberechtlichen Beratung beziehen.
Auch interne Kompetenzaufteilungen sind immer wieder Grundlage meiner Tätigkeit. Pflichtverletzungen von Vertretungsorganen, Verdachtsmomente für Korruption und Verstöße gegen demokratische Rechte der Gemeindevertreter und Wahlrechtsverstöße sind typische Betätigungsfelder im Kommunalverfassungsrecht.
In diesem Bereich kommt mir zugute, dass ich seit 20 Jahren in der Kommunalpolitik verankert bin und meine Erfahrungen auch für meine Mandanten einsetzen kann.