Strafrecht


Alles, was der Verteidiger sagt, muss wahr sein, aber er darf nicht alles sagen, was wahr ist (Hans Dahs).


Das Strafrecht und insbesondere der Strafverteidiger lebt von der Vertrauensbeziehung zum Mandanten und von der rechtlichen Verpflichtung zur Parteilichkeit.

Gerade der Hang zur medienwirksamen Zurschaustellung von Verfahrensbestandteilen wie z.B. der Festnahme eines Prominenten lässt die Grundaufgaben des Verteidigers immer wichtiger werden. Nur er ist in der Lage, vor Vorverurteilungen zu schützen, die Strafverfolgung zu begrenzen.

Meine Leistung

Verteidigung im Individual- und Unternehmensstrafrecht

Der größtmögliche Schutz Ihrer Freiheitsrechte im Strafverfahren vor ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen und Sanktionen ist die Hauptaufgabe der Strafverteidigung.

Die Weichen eines Verfahrens werden regelmäßig gleich zu Beginn gestellt, so daß eine professionelle Begleitung bereits mit dem ersten Kontakt zu den Ermittlungsbehörden die Chance für eine erfolgreiche Beendigung erhöht.

Auch wenn man den Freispruch erwünscht, ist er ein seltener Ausgang eines Verfahrens. Viel häufiger kommt es darauf an, die strafrechtlichen Folgen einer Handlung möglichst gering zu halten und Aspekte herauszuarbeiten, die in der Strafzumessung positiv wirken.

In vielen Verfahren, in denen ein Tatvorwurf nicht erfolgreich entkräftet werden kann, gibt es auch außergerichtliche Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung.

Die entscheidende Frage der Einlassung oder des Schweigens sollte jedenfalls ausschließlich nach umfassender Prüfung des Sachverhaltes und niemals vorschnell oder unter Druck entschieden werden.

Ich arbeite auf den Gebieten des Arbeitsstrafrechtes, des Jugendstrafrechtes, des Wirtschaftsstrafrechtes, des Sozialstrafrechtes, des Kapitalstrafrechtes, des Verkehrsstrafrechtes, des Umweltstrafrechtes, des Waffenrechtes und des Sportstrafrechtes.

Unternehmen als solche können keine strafrechtlichen Beschuldigten sein, aber im Focus strafrechtlicher Ermittlungen stehen und darüberhinaus auch mit Geldbußen und Gewinnabschöpfung belangt werden. Gerade im Arbeitsstrafrecht können strafprozessuale Zwangsmaßnahmen existenziell bedrohlich werden.


Strafrechtliche Compliance

Wörtlich übersetzt heißt dieser moderne Begriff Rechtsbefolgung und bezeichnet alle organisatorischen Maßnahmen in einem Unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Organe und Mitarbeiter des Unternehmens bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten rechtmäßig handeln und insbesondere strafrechtliche Risiken vermeiden.

Organisationsfehler können gem. § 130 OWiG die Mitglieder der Unternehmensleitung als auch gem. § 30 OWiG das Unternehmen selbst in existenzielle Gefahr bringen. Ich berate im Rahmen einer systematischen strafrechtlichen Compliance (Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikominimierung) generell als auch einzelfallbezogen und ziehe bei Bedarf auch eine Wirtschaftsprüferin hinzu.


Prüfung und Erstattung von Strafanzeigen

Es gibt Sachverhalte, die tatsächlich oder auch rechtlich so schwierig sind, dass die Gefahr besteht, dass ein Verfahren nur deshalb nicht geführt wird, weil der Polizeibeamte bei Anzeigenaufnahme die Tragweite nicht erkannt hat. Es gibt Vorwürfe, bei deren Anzeige eine eigene strafrechtliche Beteiligung quasi mitgeliefert werden kann. Wer sich als Opfer einer Straftat fühlt, kann nicht unbedingt davon ausgehen, dass dieses Gefühl durch eine strafrechtliche Maßnahme bestätigt wird. Ich berate Sie in all diesen Fallkonstellationen und minimiere so die Risiken.