Pflichtverteidigung


Die Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung für Arme, sondern eine völlig einkommensunabhängige gesetzliche Gewährleistung von professioneller Interessenvertretung.

Wenn der Betroffene keine konkrete Wahl trifft, sucht das Gericht einen Anwalt aus, den manchmal eher eine freundschaftliche Beziehung zum Richter als gute Kenntnisse im Strafrecht auszeichnen.

Lassen Sie es nicht soweit kommen, mit einem Fachanwalt für Familienrecht gewinnen Sie keinen Strafprozess.

Wenn das Gericht erst entschieden hat, ist ein Wechsel des Pflichtverteidigers so gut wie unmöglich. Der Anwalt muss nicht dem Gericht gefallen, sondern soll ausschließlich Ihre Interessen vertreten.

Seit Januar 2010 erfolgt die Pflichtverteidigerbestellung bereits zu Beginn der Vollstreckung der U-Haft, so dass sich jeder Beschuldigte schon zum Festnahmezeitpunkt um seine qualifizierte anwaltliche Vertretung kümmern sollte.