Haftbefehl / Festnahme

Festnahme/ Verhaftung

Die Festnahme ist zwar eine vorläufige Maßnahme, sie dient jedoch regelmäßig der nachfolgenden Verhaftung. Lassen Sie sich nichts vormachen. "Gut gemeinte Ratschläge" der Polizei oder eines lächelnden Staatsanwaltes sind genau das Gegenteil.

Wer Sie gegen Ihren Willen festhält, ist nicht Ihr Freund.

Wenn Sie in der Hoffnung, der Untersuchungshaft zu entgehen, ausführlich aussagen, erleben Sie häufig Ihr blaues Wunder. Die U-Haft kommt trotzdem, sie wird mit Ihrer eigenen Aussage begründet und alles kann unproblematisch im nachfolgenden Verfahren gegen Sie verwertet werden.

Den Druck und die spezielle Vernehmungsmethodik haben Sie zwar gespürt, Sie können es aber nicht beweisen, weil die Polizei keine authentischen Vernehmungsaufnahmen fertigt bzw. herausgibt. Lassen Sie es nicht soweit kommen, auch der beste Strafverteidiger kann nicht zaubern.

Rufen Sie sofort an, gleich im Moment der Festnahme. Auch wenn man Ihnen Ihr Handy abgenommen hat, die Polizeibeamten müssen Ihnen den Anruf bei Ihrem Anwalt gewährleisten, jederzeit. Leisten Sie keinen Widerstand und sagen Sie nichts!



Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchungen sind zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft, des Zolls oder der Steuerfahndung, die auf den Überraschungseffekt setzten. Nach dem Gesetz soll es um das Auffinden von Beweismitteln gehen, tatsächlich steht aber häufig eine unvorbereitete Spontanaussage des Betroffenen oder seiner Angehörigen im Vordergrund.

Die konkrete Situation ist emotional aufgeladen, die Beamten sind in der Überzahl und immer gut vorbereitet und wissen genau, wie der Druck auf den Betroffenen so erhöht werden kann, dass dieser spontane Äußerungen abgibt, um vermeintlich zu retten, was zu retten ist.

Soweit darf es nicht kommen.

Wer gegen Ihren Willen in Ihre Wohnung eindringt, ist nicht Ihr Freund!

Rufen Sie sofort die Notfallnummer an, machen Sie keine Aussage, leisten Sie keinen Widerstand. In der Regel warten die Beamten auf den Anwalt, wenn er verständigt ist.



U-Haft

Grundlage für die Untersuchungshaft ist ein Haftbefehl durch einen Haftrichter. Die Entscheidung für oder gegen die Haft steht meist schon zu Beginn der kurzen mündlichen Anhörung fest. Die schriftliche Begründung enthält in der Regel lediglich Textbausteine.

Wichtig zu wissen ist, dass das Gericht verpflichtet ist, bei Erlass und Vollstreckung eines Haftbefehls sofort einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Dabei kann es den Willen des Betroffenen nicht übergehen.

Sie können selbst entscheiden, wer Ihr Pflichtverteidiger werden soll. Auf diesen Moment sollten Sie aber nicht warten. Wenn Sie nicht schon bei Ihrer Festnahme angerufen haben, tun Sie es spätestens vor Erlass des Haftbefehls.

Professionelle Hilfe kann auf die Entscheidung einwirken, sie kann auch erreichen, dass der Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt wird. Wenn U-Haft unumgänglich ist, wird zeinah Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde erhoben. Meist können überlegtes Handeln und eine Woche U-Haft viele Monate Strafhaft ersparen.