Waffenrecht


Das Waffenrecht wird schneller novelliert, als die meisten anderen Rechtsgebiete. Jedes begangene Verbrechen mit Waffen führt zu neuen Gesetztesänderungen und Verordnungen. In Deutschland müssen ungefähr 600 Waffenbehörden mit immer neuen Änderungsgesetzten umgehen, die Unterscheidung zwischen Straftatbestand und Ordnungswidrigkeit ist schwierig.

Immer mehr Meldeanforderungen und Genehmigungsvoraussetzungen müssen eingehalten werden. Die technischen Kenntnisse werden immer umfassender vom Bürger erwartet.

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Waffenrechtes, nicht nur bei drohendem Widerruf der Waffenbesitzkarte, des Jagdscheines oder des Waffenscheins. Die Verfahren werden üblicherweise sowohl vor der Verwaltungsbehörde als auch im Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, so dass meine Erfahrung in beiden Rechtsgebieten umfassend genutzt werden kann.

Insbesondere meine jahrelange Tätigkeit als Strafverteidigerin kommt Ihnen bei den im Waffenrecht regelmäßig stattfindenen Hausdurchsuchungen oder den unangemeldeten Kontrollen zugute. Das Waffenrecht ist ein sog. Nischengebiet und wird häufig von jagenden oder sportschießenden Kollegen betreut.

Ich schieße nicht und habe auch keinen Elchkopf im Büro. Trotzdem oder gerade deshalb kann ich Ihnen professionell, kompetent und engagiert zur Seite stehen.