Nebenklage / Opferschutz


Die Nebenklage bietet die Möglichkeit für Opfer von bestimmten Straftaten ( insbesondere schwerste Formen von Körperverletzungen, sexuellem Mißbrauch und Vergewaltigungen), aktiv im Strafverfahren beteiligt zu werden.

Nebenklageberechtigte können bereits im Ermittlungsverfahren anwaltliche Hilfe in Anpruch nehmen und in besonderen Fallkonstellationen werden die Kosten vom Staat übernommen.

Ich vertrete in Verfahren wegen sexuellem Mißbrauch und Vergewaltigung ausschließlich die Nebenklage und bin spezialisiert auf die anwaltliche Begleitung von kindlichen Opfern. Besonders wichtig ist dabei regelmäßig die zügige und strafprozessual sichere Erstvernehmung, die bei speziell geschulten Richtern oder Polizeibeamten durchgeführt werden sollte.

Ich berate die Erwachsenen im Hinblick auf die Gefahren der ungewollten Einflußnahme und begleite die Kinder durch das Ermittlungs - und Hauptverfahren.

Ich nehme soweit möglich Einfluß auf die Auswahl der Sachverständigen und erkläre dem Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand die jeweilige Situation. Als Nebenklagevertreter bin ich berechtigt, in der Hauptverhandlung eigene Fragen zu stellen, Anträge zu formulieren und ein eigenes Plädoyer zu halten.

Der Nebenklageberechtigte kann in einem bestimmten Rahmen auch Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen lassen.