Arbeitsstrafrecht


Das Arbeitsstrafrecht bündelt eine Vielzahl von Vorschriften aus verschiedenen Gesetzen. Eine große Rolle spielen dabei die Bestimmungen gegen die illegale Ausländerbeschäftigung, die illegale Arbeitnehmerentsendung und die illegale Arbeinehmerüberlassung, Vorschriften des Abgabenrechtes wie die Steuerhinterziehung, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, der Leistungsmißbrauch und die Vorschriften über die Regulierung der Arbeitsbedingungen und den Arbeitsschutz.

Der Staat braucht Geld, so dass die Verfolgungsintensität bei arbeitsstrafrechtlichen Delikten zunimmt. Gerade Fälle mit sozialversicherungsrechtlichem Bezug und Steuerhinterziehung sind besonders im Focus.

Eine anonyme Anzeige reicht aus, um den ungeliebten Wettbewerber durch häufig unverhälnismäßige Ermittlungsmaßnahmen in die Knie zu zwingen. Im Arbeitsstrafrecht drohen neben den üblichen Strafsanktionen Geldbußen, Vermögensabschöpfungen, Registereintragungen, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und der Teilnahme an Vergaben u.a.m.

Zum Täter kann ein Geschäftsführer durch schlichte Unkenntnis der richtigen Anwendung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages werden, wenn dieser eine komplizierte Berechnung des Urlaubsgeldes vorsieht. Die Folge ist sozialversicherungsrechtlich relevant, so dass neben einem sozialversicherungsrechtlichen Prüf- und Zahlverfahren ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen droht.

Da das Arbeitsstrafrecht sich vornehmlich an Arbeitgeber richtet, ist es auch immer gerne ein Betätigungsfeld für gekündigte Mitarbeiter, so dass die Gefahr unberechtigter und unverhältnismäßiger Ermittlungen besonders groß ist.


Ich vertrete insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe sowohl im Baurecht als auch im Arbeitsstrafrecht, weil die Bereiche miteinander verknüpt sind und meine baurechtliche Tätigkeit bereits auf den Baustellen beginnt, die zumeist auch erste Anlaufstelle der arbeitsstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden (meist Zoll) sind.